In der Schweiz gelten unterschiedliche MwSt.-Sätze für Speisen vor Ort (8.1%) und zum Mitnehmen (2.6%). Mit dieser Funktion kannst du einzelne Artikel innerhalb einer Tischbestellung als Take-Away markieren — ohne den Tisch zu schliessen und eine separate Bestellung zu erstellen.
🔍 Wann brauche ich das?
Ein typisches Szenario:
Ein Gast isst im Restaurant (InHouse) und möchte zusätzlich ein Dessert zum Mitnehmen bestellen. Bisher musstest du dafür den Tisch schliessen und eine separate Take-Away-Bestellung erfassen — das ergab zwei Rechnungen.
Jetzt kannst du das Dessert einfach als Take-Away markieren. Auf der Rechnung werden beide MwSt.-Sätze korrekt ausgewiesen.
🛠️ So funktioniert es
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Tisch auswählen und Produkte bestellen wie gewohnt
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Bei Artikeln, die zum Mitnehmen sind: Take-Away aktivieren
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Der Artikel wird mit dem reduzierten MwSt.-Satz (2.6%) berechnet
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Alle anderen Artikel behalten den InHouse-Satz (8.1%)
📄 Rechnung
Die Rechnung zeigt automatisch zwei getrennte MwSt.-Zeilen:
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8.1% auf CHF X.XX — InHouse-Artikel
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2.6% auf CHF Y.YY — Take-Away-Artikel
💡Pro-Tipp
Diese Funktion ist besonders nützlich für Bäckereien, Cafés und Restaurants mit gemischtem Betrieb (vor Ort und zum Mitnehmen). Du brauchst keine separaten Bestellungen mehr für gemischte Tische.
Wichtig
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Die MwSt.-Sätze (8.1% und 2.6%) werden automatisch anhand des Servicetyps berechnet
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Die Funktion ist nur verfügbar, wenn in OrderAdmin die entsprechenden MwSt.-Sätze konfiguriert sind
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Auf dem Küchenbon wird Take-Away-Artikel entsprechend gekennzeichnet