Artikel als Take-Away markieren

In der Schweiz gelten unterschiedliche MwSt.-Sätze für Speisen vor Ort (8.1%) und zum Mitnehmen (2.6%). Mit dieser Funktion kannst du einzelne Artikel innerhalb einer Tischbestellung als Take-Away markieren — ohne den Tisch zu schliessen und eine separate Bestellung zu erstellen.

🔍 Wann brauche ich das?

Ein typisches Szenario:

Ein Gast isst im Restaurant (InHouse) und möchte zusätzlich ein Dessert zum Mitnehmen bestellen. Bisher musstest du dafür den Tisch schliessen und eine separate Take-Away-Bestellung erfassen — das ergab zwei Rechnungen.

Jetzt kannst du das Dessert einfach als Take-Away markieren. Auf der Rechnung werden beide MwSt.-Sätze korrekt ausgewiesen.

🛠️ So funktioniert es

  1. Tisch auswählen und Produkte bestellen wie gewohnt

  2. Bei Artikeln, die zum Mitnehmen sind: Take-Away aktivieren

  3. Der Artikel wird mit dem reduzierten MwSt.-Satz (2.6%) berechnet

  4. Alle anderen Artikel behalten den InHouse-Satz (8.1%)

📄 Rechnung

Die Rechnung zeigt automatisch zwei getrennte MwSt.-Zeilen:

  • 8.1% auf CHF X.XX — InHouse-Artikel

  • 2.6% auf CHF Y.YY — Take-Away-Artikel

💡Pro-Tipp

Diese Funktion ist besonders nützlich für Bäckereien, Cafés und Restaurants mit gemischtem Betrieb (vor Ort und zum Mitnehmen). Du brauchst keine separaten Bestellungen mehr für gemischte Tische.

Wichtig

  • Die MwSt.-Sätze (8.1% und 2.6%) werden automatisch anhand des Servicetyps berechnet

  • Die Funktion ist nur verfügbar, wenn in OrderAdmin die entsprechenden MwSt.-Sätze konfiguriert sind

  • Auf dem Küchenbon wird Take-Away-Artikel entsprechend gekennzeichnet